Seit Beginn des Oktobers gilt am ORV im Alltag die „2G“-Regel. Geimpfte oder genesene Mitglieder sowie „dauergetestete“ Schülerinnen und Schüler können das Bootshaus uneingeschränkt nutzen.
Vorab ist der Versand des Impf- oder Genesenennachweises an coronarudern[at]orv[punkt]de nötig.
Für Vereinsveranstaltungen wird vorab entschieden, ob diese nach den „2G“- oder „3G“-Regeln durchgeführt werden. Der Vorstand wird dies rechtzeitig bekannt geben.
Alle Informationen finden sich hier.