Corona-Update X: 2G draußen, 2G+ & FFP2-Maske drinnen

Mit dem Erreichen der Warnstufe 2 der aktuellen niedersächsischen Corona-Verordnung in Stadt und Landkreis Osnabrück am Mittwoch, den 1.12.2021, gelten im Osnabrücker Ruder-Verein folgende Regelungen:

  • Auf dem Außengelände des ORV gilt die „2G-Regel“.
  • Im Bootshaus gilt – auch für die Nutzung der Umkleiden und sanitären Einrichtungen – die „2G+-Regel“ (Genesung oder Impfung + tagesaktueller Nachweis eines Corona-Schnelltests [kein Selbstest]).
  • Im Bootshaus muss außerhalb der sportlichen Betätigung eine FFP2-Maske getragen werden.

Alle Regelungen können hier nachgelesen werden.